Worum geht es?

Der Staat unterstützt die Bemühungen der Unternehmen, indem er ihnen eine Beihilfe in Form einer Finanzierung ihres Weiterbildungsplans anbietet.

Die Beihilfe beläuft sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 15% der jährlichen Investition und kann von Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und ihre Tätigkeit hauptsächlich hier ausüben, beantragt werden.

Sie wird auf 20% der Lohnkosten erhöht, wenn Teilnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 10 Jahren nicht im Besitz eines von den öffentlichen Behörden anerkannten Diploms sind bzw. zu Beginn der Umsetzung des Weiterbildungsplans des Unternehmens älter als 45 Jahre sind. Die Investition in die Weiterbildung ist entsprechend der Größe des Unternehmens begrenzt.

Das INFPC bearbeitet die Kofinanzierungsanträge im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.

Über die Plattform lifelong-learning.lu gelangen Sie zu den Informationen über die Kofinanzierung

Die Kofinanzierung der betrieblichen Weiterbildung beantragen

Die staatliche Beihilfe für die betriebliche Weiterbildung ist an Bedingungen geknüpft. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt durch Einreichung eines Kofinanzierungsantrags.

Das INPFC leitet Unternehmen an, die die staatliche Beihilfe für die betriebliche Weiterbildung beantragen.

Eine Video-Tutorial und ein Rechensimulator stehen Ihnen zur Verfügung, um sich einen Überblick über die Kofinanzierung zu verschaffen und sie besser zu verstehen.

Den Kofinanzierungsantrag, den Simulator und das Video-Tutorial finden Sie auf lifelong-learning.lu

Das INFPC veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und den Berufskammern Informationsveranstaltungen zum Thema Kofinanzierung.

Sich für eine Informationsveranstaltung zum Thema Kofinanzierung anmelden

Prüfung Ihrer Kofinanzierungsanträge

Zuerst wird Ihr Antrag in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf Konformität in Bezug auf die vom Gesetz festgelegten Zulässigkeitskriterien geprüft.

Das INFPC legt die Ergebnisse seiner Prüfungen der beratenden Kommission vor, die eine Stellungnahme abgibt und diese an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) weiterleitet. Letzteres entscheidet über die Bewilligung der Beihilfe.

Das INFPC prüft jährlich 2.000 Kofinanzierungsanträge.

Das Unternehmen schickt seinen Kofinanzierungsantrag binnen der gesetzten Frist an das INFPC. Das INFPC prüft die Konformität des Antrags und bittet das Unternehmen gegebenenfalls um zusätzliche Informationen. Anschließend legt das INFPC die Ergebnisse seiner Prüfungen der beratenden Kommission vor, die eine Stellungnahme abgibt und diese an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend weiterleitet. Das Ministerium entscheidet über die Bewilligung der Beihilfe und setzt das Unternehmen von der Entscheidung in Kenntnis.
Etappen des Kofinanzierungsantrags

An der Informationsveranstaltung und der Schulung zur Kofinanzierung teilnehmen

Informationsveranstaltung

Das INFPC veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und den Berufskammern Informationsveranstaltungen mit einer Dauer von einer Stunde zum Thema Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen.

Diese Veranstaltungen richten sich an Privatunternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, und sollen einen Überblick über die finanzielle Beihilferegelung des Staates im Bereich der Weiterbildung von Arbeitnehmern geben.

Sich für eine Informationsveranstaltung zum Thema Kofinanzierung anmelden

Weiterbildung

Das INFPC bietet allen für die Weiterbildung in den Unternehmen verantwortlichen Personen die Schulung "Kofinanzierung der betrieblichen Weiterbildung" an.

Während eines ganzen Tages wird dort auf die theoretischen Grundlagen eingegangen und ein praktischer Fall dargestellt, anhand dessen das Verfahren für den Zugang zur Kofinanzierung deutlich wird.

Sich für die Schulung zur Kofinanzierung via lifelong-learning.lu anmelden

Seinen Weiterbildungsplan umsetzen

Ein Unternehmen hat Entwicklungs- und Leistungsziele, die es erreichen will. Es muss dafür jederzeit über kompetente und motivierte Mitarbeiter verfügen. Der Rhythmus der technologischen Innovation und der wachsende Wettbewerb zwingen es ebenfalls, sich ständig weiterzuentwickeln.

Die berufliche Weiterbildung ist ein unverzichtbarer Hebel, der die Anpassung der Kompetenzen der Arbeitnehmer an die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen ihres Berufs ermöglicht. Die berufliche Weiterbildung fördert somit das derzeitige und künftige Gleichgewicht zwischen Kompetenzbedarf und Kompetenzbestand des Unternehmens.

Der Weiterbildungsplan strukturiert und organisiert die Weiterbildungsprojekte für die Arbeitnehmer des Unternehmens sowohl qualitativ als auch quantitativ: Welche Ziele? Welche Zielgruppe? Welche Dauer? Welche Weiterbildner? Welches Budget? Die Ausarbeitung des Weiterbildungsplans durchläuft mehrere aufeinanderfolgende Etappen: Analyse des Weiterbildungsbedarfs, Organisation der Weiterbildungen, Beurteilung und Zweckmäßigkeit am Arbeitsplatz.

Entdecken Sie das Angebot der Schulungen in Sachen Weiterbildungsplan auf lifelong-learning.lu

Der Staat unterstützt die Bemühungen der in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen in Sachen Weiterbildung, indem er ihnen eine finanzielle Beihilfe für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer anbietet. Diese Beihilfe beläuft sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 15% der jährlichen Investition in die Weiterbildung. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt durch Einreichung eines Kofinanzierungsantrags, für den bestimmte Bedingungen gelten.

Trends in Sachen Weiterbildung im Unternehmen

Die Unternehmen, die die Beihilfe des Staates für die Finanzierung ihres Weiterbildungsplans beantragen, wenden 1,3% ihrer Lohnmasse für die Weiterbildung auf. Im Durchschnitt besuchen die Arbeitnehmer 4,9 Weiterbildungen von 3,0 Stunden und die finanzielle Beihilfe des Staates beläuft sich auf 143 Euro pro Arbeitnehmer.

In seiner neuesten Publikation analysiert das Observatorium der Weiterbildung die Weiterbildungstätigkeit der Unternehmen, die die staatliche Beihilfe für die betriebliche Weiterbildung für das Geschäftsjahr 2021 beantragt haben.

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